Die Rheinbahn AG und das Gesetz
Unlängst habe ich eine nette Begegnung mit einem Kontrolleur der Rheinbahn AG in den Düsseldorfer U-Bahnen gemacht. Anbei nun das Exzerpt meines Anschreibens. Jeder der schonmal kontrolliert worden ist, und 40,-€ gezahlt hat, bitte lest das gut durch.
Der Grund für meinen Einspruch gegen dieses Verfahren ist recht simpel. Ich habe mir nach dem Einstieg an Heinrich-Heine ein Ticket am Automaten gezogen ( das Ticket liegt glücklicher Weise hier auf dem Tisch). Darauf hin hat der Prüfer mich bereits in einem unverschämten Ton gefragt, wo ich eingestiegen sei. Ich habe ehrlich angegeben, dass ich in Heinrich Heine zugestiegen sei und mir nun ein Ticket ziehen wolle. Der Prüfer sah also eindeutig, dass ich ein Ticket gekauft habe. Kurz nachdem ich die Bahn am HBF verlassen hatte, kam der Prüfer auf mich zu und erbat sich mit einem Grinsen auf dem Gesicht mein Ticket zu sehen. Zuversichtlich, da ich ja im Besitz eines Tickets war, zeigte ich ihm das Ticket. Vollkommen im Stil seiner hämischen Art hat er mich darauf hingewiesen, dass das Ticket nicht gestempelt und damit ungültig war.
Darin liegt der Grund meiner Beschwerde. Zum einen, an manchen Automaten der DB muss man explizit darum bitten das Ticket nicht entwertet zu erhalten, daher ging ich davon aus, das Ticket sei entwertet. Dann hat der Fahrer mich dabei beobachtet, wie ich das Ticket zog und offensichtlich auch, dass ich es nicht gestempelt habe. Ich weiß zwar nicht wie hoch die Provision je Bußgeldverfahren ist, aber er hat sicher seinen Vorteil darin gesehen, mich nicht freundlich darauf hin zu weisen, das Ticket zu stempeln, wie es sich ehrlicher Weise gehört hätte.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass ich gemäß StGB § 265 a (1) nicht versucht habe, mir Beförderung zu erschleichen sondern ganz im Gegenteil sogar noch mit dem Kontrolleur interagiert habe in der Absicht, für die Fahrt, zu zahlen.
Darauf hin hat sich die Rheinbahn kurzum gemeldet. Da der Text weitgehend simpel ist hier eine kurze Subsummierung:
Auf dem Display der Automaten wird auf die Tatsache hingewiesen, dass das Ticket nicht entwertet ist. Das hätten Sie bemerken müssen.
Wir unterstellen keinen Vorsatz, dieser ist auch nicht notwendig, um ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zahlen zu müssen. Der Fakt, dass Sie ein nicht entwertetes Ticket hatten, reicht.
Unsere Mitarbeiter sind gehalten, lediglich die Tatsache zu verifizieren, dass Sie keinen Fahrschein haben, Einzelentscheidungen obliegen der Fachabteilung. Achso, eine Provision erhalten die Mitarbeiter nicht. (Kommentar: NATÜRLICH NICHT... *hust*)
(Jetzt wirds witzig...wörtliches Zitat:)
Aus der vorstehenden Darlegung können Sie entnehmen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt berechtigt erhoben wird. Wir bedauern deshalb, auf die Zahlung des Betrages von 40,-€ nicht verzichten zu können und bitten höflich um Überweisung unter Angabe unseres Zeichens bis zum 20.4.2011.
Soweit dazu. Laut Wikipedia und einigen Foren basiert die Forderung nach erhöhtem Beförderungsentgeld auf §12 EVO. Dieser Paragraph ist aber laut einigen Gerichtsentscheiden verfassungsrechtlich mindestens bedenklich, wenn nicht unhaltbar. Die simplistische Ausdrucksweise der Rheinbahn in dem Anschreiben lässt das nicht ganz deutlich werden, ich vermute die Schreibtischtäter haben eine gute Rechtsabteilung die das in 8/10 Fällen ausbügeln kann. Vermutlich glauben die sogar, es wäre rechtmäßig, man glaubt ja häufig was man glauben mag. Nun, ich erwäge das ganze vor Gericht zu tragen, wenn ich denn jemanden finde, der mir dabei unter die arme greift.
EDIT: Hätte ich fast vergessen. Strafrechtlich scheint das ganze sehr vague zu sein, denn es muss Vorsatz nachgewiesen werden. Das wird wohl schwer, denn ich habe mir ja sogar ein Ticket gekauft.
Warum ich das hier überhaupt post: Das hat nichts mit einer Anti-Rheinbahn Aktion zu tun, ich finde es nur einfach unerhört, wie hier Geldmache betrieben wird, scheinbar ohne Rücksicht auf geltendes Recht und Präzedenzfälle. Also, ein fettes DISLIKE an die Rheinbahn. Wenn ihr das ähnlich seht, bitte teilt euch mit.